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Unsere Beratungsphilosophie:
(vorgegeben vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V.)
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1. Fachliche Kompetenz. Unternehmensberater
übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten,
Erfahrungen und Mitarbeiter/innen bereitgestellt werden können. Unternehmensberater
suchen Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche
und den Bedürfnissen des Mandanten in bester Weise gerecht werden. Unternehmensberater
unternehmen alle Anstrengungen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken
ständig zu verbessern und machen ihren Mandanten die Vorteile dieser Verbesserungen
uneingeschränkt zugänglich.
2. Seriosität und Effizienz. Unternehmensberater
empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie erwarten, dass ihre Arbeit Vorteile
für den Mandanten bringt. Sie geben realistische Leistungs-, Termin- und
Kostenschätzungen ab und bemühen sich, diese einzuhalten. Unternehmensberater
üben nicht nur eine gutachterliche Tätigkeit aus oder erarbeiten Empfehlungen,
sondern wirken bei der Realisierung der Vorschläge mit und arbeiten solange
mit dem Mandanten zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne Hilfe des Unternehmensberaters
fortführen kann. Unternehmensberater sind sich bewusst, dass neben der
sachlichen Lösung die menschlichen Beziehungen große Bedeutung besitzen.
Sie bemühen sich deshalb um eine harmonische Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
und seinen Mitarbeiter/innen. Mit dem Beruf des Unternehmensberaters ist
die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der Berufspflichten
und Mindeststandards berufsethischen Verhaltens gefährden, unvereinbar.
3. Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit.
Unternehmensberater werden grundsätzlich eigenverantwortlich
tätig und akzeptieren in Ausübung ihrer Tätigkeit keine Einschränkung
ihrer Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Sie führen eine unvoreingenommene
und objektive Beratung durch und sprechen auch Unangenehmes offen aus.
Sie erstellen keine Gefälligkeitsgutachten. Unternehmensberater respektieren
auch gegenüber den für sie tätigen Mitarbeiter/innen, soweit diese als
Unternehmensberater qualifiziert sind, deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher
Tätigkeit. Unternehmensberater verpflichten sich zur Neutralität gegenüber
Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung
ihrer Vorschläge erforderlich sind und fordern oder akzeptieren von diesen
keinerlei Provisionen oder dergleichen. Sofern Unternehmensberater Lieferanten
empfehlen, erfolgt dies nur auf Grund der Erfordernisse des Mandanten
oder einer vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten.
Sofern Unternehmensberater EDV-Software-Pakete oder -Geräte oder Hilfsmittel
empfehlen, die von ihnen vertrieben werden oder an denen sie in irgendeiner
Form finanziell interessiert sind, weisen sie auf diese Tatsachen hin
und erwecken nicht den Eindruck einer neutralen Produktauswahl.
4. Vertraulichkeit. Unternehmensberater
behandeln alle internen Vorgänge und Informationen des Mandanten streng
vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an
Dritte weitergegeben. Unternehmensberater gewähren keinen generellen Konkurrenzausschluss.
Über einen speziellen Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen
Absprachen getroffen. Unternehmensberater halten sich für berechtigt,
Mandantenlisten zu veröffentlichen, werden aber Mandanten nur dann als
Referenz angeben, wenn sie deren Zustimmung zuvor eingeholt haben.
5. Unterlassung von Abwerbung. Unternehmensberater
bieten Mitarbeiter/innen ihrer Mandanten weder direkt noch indirekt Positionen
bei sich selbst oder anderen Mandanten an. Unternehmensberater erwarten,
dass auch ihre Mandanten während der Zusammenarbeit mit ihnen keine ihrer
Mitarbeiter/innen abwerben. Unternehmensberater verlangen von ihren Mitarbeiter/innen,
dass sie während der Dauer der Mandantenbeziehungen keine Verhandlungen
mit Mandanten über eine Einstellung führen, damit die Objektivität ihrer
Arbeit gesichert wird. Unternehmensberater nehmen keine sitten- und wettbewerbswidrige
Abwerbung von Mitarbeiter/innen anderer BDU-Mitglieder vor.
6. Fairer Wettbewerb. Unternehmensberater
erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine
unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten sie Arbeitskräfte oder andere
Leistungen zur Probe an. Unternehmensberater achten das geistige Urheberrecht
an Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden
solches Material nur mit Quellenangabe. Sie empfehlen bei sachlich-fachlicher
Notwendigkeit nur solche Kollegen, deren Leistungsstand ihnen bekannt
ist, dabei und bei Kooperationen bevorzugen sie BDU-Mitglieder. Unternehmensberater
legen bei Kooperationen, soweit es sich nicht um einen Kapazitätsausgleich
handelt, gegenüber den Mandanten die Projektverantwortlichkeit sowie Art
und Umfang der Zusammenarbeit offen und klar dar.
7. Angemessene Preisbildung. Unternehmensberater
berechnen Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der
durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit
mit dem Mandanten abgestimmt worden sind. Unternehmensberater geben Festpreisangebote
nur für Projekte ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach
honorarpflichtigen Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der
zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar
und verbindlich herausgearbeitet worden sind. Sie präzisieren ihre Angebote
so, dass die Mandanten wissen, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar
in Rechnung gestellt werden.
8. Seriöse Werbung. Unternehmensberater
verpflichten sich zu seriösem Verhalten in der Werbung und der Akquisition
und präsentieren ihre Qualifikation einzig im Hinblick auf ihre Fähigkeiten
und ihre Erfahrung. Referenzschreiben werden nicht, auch nicht auszugsweise,
verbreitet. Unternehmensberater halten sich in ihren Darstellungen über
ihre Umsätze, Mitarbeiter, Tätigkeitsbereiche etc. an den augenblicklichen
Stand und geben keine spektakulären Zukunftspläne bekannt.
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