Unser Service für
kleinere und mittlere Autohäuser:

Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Autohäuser. Um diesen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können den Unternehmen vom Bund Zuschüsse zu den Beratungskosten gewährt werden. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten der Beratung, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

  • Der Zuschuss wird als Projektförderung im Form einer Anteil-Finanzierung gewährt
  • Bei Existenzgründungs-Beratungen beträgt der Zuschuss 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch EUR 1.500,00
  • Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (= Existenzaufbau-Beratungen) beträgt der Zuschuss 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch EUR 1.500,00
  • Bei den übrigen allgemeinen Beratungen (= Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen) beträgt der Zuschuss 40 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch EUR 1.500,00
  • Je Unternehmen können innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren ab dem 1. Januar 2002 insgesamt folgende Zuschüsse gewährt werden
  • für Existenzgründungs-Beratungen bis zu EUR 1.500,00 sowie
  • für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene allgemeine Beratungen bis zu EUR 3.000,00
  • Maßgebliche Umsatzgrenzen p.a. für die Förderung von Beratungen:
    • Handwerk bis: 5,11 Mio. EUR
    • Sonstige Dienstleistungen bis: 1,53 Mio. EUR.

Als Umsatz gelten die Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern nach Abzug von Preisnachlässen und zurückgewährten Entgelten.

  • die im Mehrheitsbesitz (über 50 %) eines oder mehrerer anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die oben genannte Umsatzgrenze überschreitet
  • deren Inhaber/in oder mit Mehrheit beteiligte Gesellschafter/innen andere rechtlich selbstständige Unternehmen besitzen oder daran mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die oben genannte Umsatzgrenze übersteigt.
Die DEBLERCONSULTING Unternehmensberatung unterstützt ihre Mandanten bei der Erlangung eines Zuschusses zu den Beratungskosten und steht Ihnen für weitergehende Fragen gerne zur Verfügung.