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Unser Service für
kleinere und mittlere Autohäuser:
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Die
Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Autohäuser. Um diesen einen
Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können den
Unternehmen vom Bund Zuschüsse zu den Beratungskosten gewährt werden. Zu
den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten
der Beratung, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
- Der Zuschuss wird als Projektförderung im Form einer
Anteil-Finanzierung gewährt
- Bei Existenzgründungs-Beratungen beträgt der Zuschuss
50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch EUR
1.500,00
- Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von zwei Jahren
nach der Existenzgründung (= Existenzaufbau-Beratungen) beträgt der
Zuschuss 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens
jedoch EUR 1.500,00
- Bei den übrigen allgemeinen Beratungen (= Beratungen
über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen
Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen)
beträgt der Zuschuss 40 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten,
höchstens jedoch EUR 1.500,00
- Je Unternehmen können innerhalb eines Zeitraumes
von vier Jahren ab dem 1. Januar 2002 insgesamt folgende Zuschüsse gewährt
werden
- für Existenzgründungs-Beratungen bis zu EUR 1.500,00
sowie
- für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte
und in sich abgeschlossene allgemeine Beratungen bis zu EUR 3.000,00
- Maßgebliche Umsatzgrenzen p.a. für die Förderung
von Beratungen:
- Handwerk bis: 5,11 Mio. EUR
- Sonstige Dienstleistungen bis: 1,53 Mio. EUR.
Als Umsatz gelten die Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer
und Verbrauchssteuern nach Abzug von Preisnachlässen und zurückgewährten
Entgelten.
- die im Mehrheitsbesitz (über 50 %) eines oder mehrerer
anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit
beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen
die oben genannte Umsatzgrenze überschreitet
- deren Inhaber/in oder mit Mehrheit beteiligte Gesellschafter/innen
andere rechtlich selbstständige Unternehmen besitzen oder daran mit
Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller
Unternehmen die oben genannte Umsatzgrenze übersteigt.
Die DEBLERCONSULTING Unternehmensberatung unterstützt
ihre Mandanten bei der Erlangung eines Zuschusses zu den Beratungskosten
und steht Ihnen für weitergehende Fragen gerne zur Verfügung.
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